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Willkommen auf freise-entsorgung.de

Albert Freise GmbH
In der Abfallwirtschaft wird mehr von Recycling und Verwertung, als von Entsorgung oder Deponierung, gesprochen.

Die Abfallwirtschaft ist mehr als Kreislaufwirtschaft zu sehen, denn nur wenn die vorhandenen Ressourcen durch Wiederaufbereitung gebrauchter Wertstoffe geschont werden, kann eine nachhaltige Wirtschaft betrieben werden. Genau dies ist die Aufgabe der Albert Freise GmbH. Somit sind wir ihr zuverlässiger Partner für eine umweltgerechte Behandlung ihrer Abfälle. Dies wird unterstrichen durch eine hohe Flexibilität und der Orientierung an jedem einzelnen Kunden.

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Die neuesten News im Überblick

Baustoffe Lippe und Schloß Holte-Stukenbrock

Jens Ahle
   
Albert Freise GmbH, Allgemein, Angebote

Die Bau- und Gartensaison hat begonnen.

Wir liefern Ihnen die nötigen Baustoffe und Gartenprodukte wie Rindenmulch, Mutterboden, Humusboden, Sand, Spielsand, Splitt, Schotter, Kies und vieles mehr direkt vom Produzenten. Viele Produkte sind aus unserer eigenen Gewinnung und Produktion.

Im Kreis Lippe liefern wir zum Beispiel in Augustdorf, Detmold, Lage, Oerlinghausen Leopoldshöhe, Horn und Umgebung.

Im Kreis Gütersloh liefern wir in Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Hövelhof und Umgebung.

 

Sie können die Lieferung auch direkt mit der Stellung von Containern zur Entsorgung verbinden. Dies erspart zusätzliche Transportkosten.

 

 

Sie haben Fragen oder benötigen eine Preisauskunft? Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
Unser Büro berät Sie auch gerne zu den Einsatzbereichen der verschiedenen Produkte.

Kehrmaschine

Jens Ahle
   
Allgemein

Unsere Straßenkehrmaschine „das Freise Kehrpaket“ sorgt in Detmold, Schloß Holte-Stukenbrock, Lage, Lemgo und Umgebung für saubere Verkehrsflächen. Gerne kehren wir Ihr Gelände in einem festgelegten Rhythmus oder auch nach akutem Bedarf.

Wir bewässern, kehren und saugen in einem Schritt. Der Tellerbesen sorgt für besonders saubere Seitenkanten wie Bordsteine.

Sie haben bei einer Baumaßnahme die anliegende Straße verschmutzt? Auch das ist für uns kein Problem!

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

 

Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV 01.08.2017

Jens Ahle
   
Allgemein

Am 01.08.2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft.

 

Die Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV  hat Auswirkungen auf die Erfassung von Wertstoffen und Abfällen in Gewerbebetrieben und auf Baustellen.

Der gewerbliche Siedlungsabfall ist zukünftig an der Anfallstelle in Papier/Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und Bioabfälle getrennt zu erfassen.

Bau- und Abbruchabfälle sind zukünftig an der Anfallstelle in Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik zu trennen.

Trotzdem anfallende Gemische sind einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Unsere Gewerbeabfallsortieranlage erfüllt derzeit  bis zum 31.12.2018 diese Anforderungen.

Notwendige Änderungen an der Anlage sind bis zu diesem Datum bereits in der Planung.

Wenn Sie bereits eine getrennte Erfassung durchführen, ändert sich für Sie als Kunde der Albert Freise GmbH vom Ablauf nichts.

Allerdings sind Sie als Erzeuger verpflichtet die getrennte Sammlung zu dokumentieren. Hier beraten wir Sie gerne.

 

Ausnahmen:

Wenn eine getrennte Sammlung von über 90 % der Gewerbeabfälle erfolgt und dies durch einen Sachverständigen bestätigt wurde, sind Sie nicht verpflichtet Ihren restlichen gemischten Abfall in eine Vorbehandlungsanlage zu verbringen.

Bau- und Abbruch

  • Die Pflicht der Dokumentation entfällt wenn pro Bau- und Abbruchmaßnahme insgesamt nicht mehr 10 cbm Abfälle anfallen.
  • Abfälle können gemischt erfasst werden, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist. Kein Platz für weitere Abfallcontainer. Dies muss durch Lichtbilder, Lagepläne und ähnliches nachgewiesen werden und ist der Dokumentation beizufügen.
  • Abfälle können gemischt erfasst werden, wenn die getrennte Erfassung der jeweiligen Abfallfraktion wirtschaftlich nicht zumutbar ist, z.B. wenn Folien in nur sehr geringen Mengen anfallen

 

Siedlungsabfall

  • Abfälle können gemischt erfasst werden, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist. Kein Platz für weitere Abfallcontainer. Dies muss durch Lichtbilder, Lagepläne und ähnliches nachgewiesen werden und ist der Dokumentation beizufügen.
  • Abfälle können gemischt erfasst werden, wenn die getrennte Erfassung der jeweiligen Abfallfraktion wirtschaftlich nicht zumutbar ist, z.B. wenn Folien in nur sehr geringen Mengen anfallen

 

Sie haben Fragen zu diesen Thema? Brauchen Unterstützung bei den Dokumentationspflichten?

Sprechen Sie uns an! Unsere Experten zu diesem Thema helfen Ihnen gerne weiter.

 

 

Diese Kundeninformation dient dem unverbindlichen Informationszweck und keiner Rechtsberatung.

 

 

Premium Rindenmulch

Jens Ahle
   
Allgemein

Ab sofort bei uns erhältlich

Premium Rindenmulch 0-20mm gesiebt

Rindenmulch ist der ideale Schutz Ihres Beetes vor Unkraut.

Auch ein Austrocknen des Bodens wird durch die Deckschicht aus Rindenmulch verhindert.

 

Premium Rindenmulch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechen Sie uns an!

Wir liefern auch in Augustdorf, Detmold, Lage, Schloß Holte-Stukenbrock, Oerlinghausen und vielen weiteren Orten.

Herbstaktion – Humusboden – Kostenlos!

Jens Ahle
   
Allgemein

herbstaktion_humus

Cleverfleet

Jens Ahle
   
Allgemein

Wir freuen uns, dass das in unserem Hause entwickelte Flottenmanagement nun der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

Von der Praxis für die Praxis! Auch Handwerker und Dienstleister können von einem Auftragsmanagement profitieren.

Lassen Sie sich beraten.

Cleverfleet - Auftragsmanagement - Flottenmanagement

Cleverfleet – Auftragsmanagement – Flottenmanagement

Kompostierung, Grünabfälle, Rasenschnitt

Jens Ahle
   
Allgemein

Wir kompostieren Ihre Grünabfälle in unserer eigenen Kompostierungsanlage.
Aus Ihrem Abfall wird hochwertiger Kompost für den Garten- und Landschaftsbau.

Sie können selbst anliefern, oder einen Container bestellen.

Gruenschnitt

 

Wir sind Ihr Partner in Lippe, Schloß Holte-Stukenbrock und Umgebung.

 

Kunststoffrecycling und Kunststoffverwertung

Jens Ahle
   
AllgemeinSchlagwörter: Kunststoffrecycling, Kunststoffverwertung, stoffliche Verwertung |

KunststoffrecyclingBei Ihnen fallen regelmäßig gleichartige Kunststoffabfälle an?

zum Beispiel:

  • Produktionsabfälle
  • Kanister
  • Fässer                                               PE/PP/HDPE
  • Eimer
  • Paletten
  • usw.

oder bei Gärtnerein und Gartencentern:

  • Pflanzschalen und Töpfe                  PS/PE

Sprechen Sie uns an! Wir führen diese einer kostengünstigen stofflichen Verwertung zu.

Ansprechpartner: M.Eng. Jens Ahle 01735204856

Betonblock

Jens Ahle
   
Allgemein

Neu ab 2015!!!

Betonblock Stapelsteine oder auch Legoblock genannt

für Trennwände, Lagerboxen, Brandschutzwände,
Freise_BlockLärmschutzwände sowie viele weitere Möglichkeiten

schnell, unkompliziert, flexibel

lieferbare Größen 160cm*80cm*80cm und 80cm*80cm*80cm

Informationen oder Reservierungen unter

betonblock@freise-entsorgung.de

Anzeige- und Erlaubnisverordnung tritt am 1. Juni in Kraft

Jens Ahle
   
Albert Freise GmbH, Allgemein

Die gesamte Umweltbranche unterliegt immer wachsenden Anforderungen.
Eine aktuelle Neuerung ist die am 1. Juni 2014 inkrafttretende Anzeige- und Erlaubnisverordnung.

Diese Verordnung betrifft das Sammeln, Transportieren, Handeln und Makeln von Abfällen und ist nicht nur von gewerbsmäßigen Unternehmen wie z.B. Entsorgungsunternehmen und Entrümpler sondern auch von wirtschaftlichen Unternehmen wie z.B. „Der Fliesenleger nimmt die herausgeschlagenen alten Fliesen vom Kunden mit und befördert sie zu einem Sammelplatz oder einer Entsorgungsanlage“ [Zitat: Vollzugshilfe] zu beachten.

Das Resultat daraus ist, dass vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit eine Anzeige nach § 53 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an die zuständige Behörde zu stellen ist (z.B. der Kreis Lippe).

Ausgenommen sind nur die wirtschaftlichen Unternehmen bei denen die „Summe der während eines Kalenderjahres gesammelten oder beförderten Abfallmengen:

  • bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen oder
  • bei gefährlichen Abfällen zwei Tonnen“        [AbfAEV § 7 Abs. 9]

nicht übersteigt.

Sie haben Fragen oder benötigen als unser Kunde eine Annahmebestätigung? Unser Umweltingenieur B. Eng. Jens Ahle berät Sie gerne!

Abfallannahme


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