Beschreibung
Als klassische Gewerbeabfälle bezeichnet man grundsätzlich alle Abfälle, die der Erfassung weder dem Bau- und Abbruch noch den kommunalen Siedlungsabfällen zuzuordnen sind. In der Zusammensetzung sind Kunststoffabfälle, Papier, Holz und Textilien zu finden. Spezielle Produktionsreste aus der Industrie werden jedoch den Gewerbeabfällen zugerechnet.
Herkunft
Die Abfälle stammen aus der Abfallsammlung in Industrie und Gewerbe. Dazu zählen sowohl große Industriebetriebe als auch Gastronomie, Handel und Büros. Meist handelt es sich um Sackware und diese Abfälle werden deshalb auch großenteils als hausmüllähnliche Gewerbeabfälle bezeichnet.
Verwertung
Wie der Bau- und Abbruchabfall wird auch der Gewerbeabfall zur weiteren Sortierung in entsprechende Aufbereitungsanlagen geliefert und dort auf recyclefähige Bestandteile untersucht und sortiert. Auch in diesem Fall wird anschließend der nicht recyclebare Sortierrest der thermischen Verwertung zugeführt.
Rechtliche Bestimmungen
Aufbereitungspflicht gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)