Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV 01.08.2017
Am 01.08.2017 tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft.
Die Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV hat Auswirkungen auf die Erfassung von Wertstoffen und Abfällen in Gewerbebetrieben und auf Baustellen.
Der gewerbliche Siedlungsabfall ist zukünftig an der Anfallstelle in Papier/Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und Bioabfälle getrennt zu erfassen.
Bau- und Abbruchabfälle sind zukünftig an der Anfallstelle in Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik zu trennen.
Trotzdem anfallende Gemische sind einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen. Unsere Gewerbeabfallsortieranlage erfüllt derzeit bis zum 31.12.2018 diese Anforderungen.
Notwendige Änderungen an der Anlage sind bis zu diesem Datum bereits in der Planung.
Wenn Sie bereits eine getrennte Erfassung durchführen, ändert sich für Sie als Kunde der Albert Freise GmbH vom Ablauf nichts.
Allerdings sind Sie als Erzeuger verpflichtet die getrennte Sammlung zu dokumentieren. Hier beraten wir Sie gerne.
Ausnahmen:
Wenn eine getrennte Sammlung von über 90 % der Gewerbeabfälle erfolgt und dies durch einen Sachverständigen bestätigt wurde, sind Sie nicht verpflichtet Ihren restlichen gemischten Abfall in eine Vorbehandlungsanlage zu verbringen.
Bau- und Abbruch
- Die Pflicht der Dokumentation entfällt wenn pro Bau- und Abbruchmaßnahme insgesamt nicht mehr 10 cbm Abfälle anfallen.
- Abfälle können gemischt erfasst werden, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist. Kein Platz für weitere Abfallcontainer. Dies muss durch Lichtbilder, Lagepläne und ähnliches nachgewiesen werden und ist der Dokumentation beizufügen.
- Abfälle können gemischt erfasst werden, wenn die getrennte Erfassung der jeweiligen Abfallfraktion wirtschaftlich nicht zumutbar ist, z.B. wenn Folien in nur sehr geringen Mengen anfallen
Siedlungsabfall
- Abfälle können gemischt erfasst werden, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist. Kein Platz für weitere Abfallcontainer. Dies muss durch Lichtbilder, Lagepläne und ähnliches nachgewiesen werden und ist der Dokumentation beizufügen.
- Abfälle können gemischt erfasst werden, wenn die getrennte Erfassung der jeweiligen Abfallfraktion wirtschaftlich nicht zumutbar ist, z.B. wenn Folien in nur sehr geringen Mengen anfallen
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