Albert Freise GmbH– Wertstoffrecycling – Kompostierungsanlage – Container  – LKW-Waschanlage – Baustoffe – Absetzmulden – LKW-Tankstelle

Baustoffe Lippe und Schloß Holte-Stukenbrock

Die Bau- und Gartensaison hat begonnen.

Wir liefern Ihnen die nötigen Baustoffe und Gartenprodukte wie Rindenmulch, Mutterboden, Humusboden, Sand, Spielsand, Splitt, Schotter, Kies und vieles mehr direkt vom Produzenten. Viele Produkte sind aus unserer eigenen Gewinnung und Produktion.

Im Kreis Lippe liefern wir zum Beispiel in Augustdorf, Detmold, Lage, Oerlinghausen Leopoldshöhe, Horn und Umgebung.

Im Kreis Gütersloh liefern wir in Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Hövelhof und Umgebung.

Sie können die Lieferung auch direkt mit der Stellung von Containern zur Entsorgung verbinden. Dies erspart zusätzliche Transportkosten.

Sie haben Fragen oder benötigen eine Preisauskunft? Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
Unser Büro berät Sie auch gerne zu den Einsatzbereichen der verschiedenen Produkte.

Anzeige- und Erlaubnisverordnung tritt am 1. Juni in Kraft

Die gesamte Umweltbranche unterliegt immer wachsenden Anforderungen.
Eine aktuelle Neuerung ist die am 1. Juni 2014 inkrafttretende Anzeige- und Erlaubnisverordnung.

Diese Verordnung betrifft das Sammeln, Transportieren, Handeln und Makeln von Abfällen und ist nicht nur von gewerbsmäßigen Unternehmen wie z.B. Entsorgungsunternehmen und Entrümpler sondern auch von wirtschaftlichen Unternehmen wie z.B. „Der Fliesenleger nimmt die herausgeschlagenen alten Fliesen vom Kunden mit und befördert sie zu einem Sammelplatz oder einer Entsorgungsanlage“ [Zitat: Vollzugshilfe] zu beachten.

Das Resultat daraus ist, dass vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit eine Anzeige nach § 53 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an die zuständige Behörde zu stellen ist (z.B. der Kreis Lippe).

Ausgenommen sind nur die wirtschaftlichen Unternehmen bei denen die „Summe der während eines Kalenderjahres gesammelten oder beförderten Abfallmengen:

  • bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen oder
  • bei gefährlichen Abfällen zwei Tonnen“        [AbfAEV § 7 Abs. 9]

nicht übersteigt.

Sie haben Fragen oder benötigen als unser Kunde eine Annahmebestätigung? Unser Umweltingenieur B. Eng. Jens Ahle berät Sie gerne!