Albert Freise GmbH– Wertstoffrecycling – Kompostierungsanlage – Container  – LKW-Waschanlage – Baustoffe – Absetzmulden – LKW-Tankstelle

Kunststoffrecycling und Kunststoffverwertung

Bei Ihnen fallen regelmäßig gleichartige Kunststoffabfälle an?

zum Beispiel:

  • Produktionsabfälle
  • Kanister
  • Fässer                                               PE/PP/HDPE
  • Eimer
  • Paletten
  • usw.

oder bei Gärtnerein und Gartencentern:

  • Pflanzschalen und Töpfe                  PS/PE

Sprechen Sie uns an! Wir führen diese einer kostengünstigen stofflichen Verwertung zu.

Ansprechpartner: M.Eng. Jens Ahle 01735204856

Betonblock

Neu ab 2015!!!

Betonblock Stapelsteine oder auch Legoblock genannt

für Trennwände, Lagerboxen, Brandschutzwände,
Lärmschutzwände sowie viele weitere Möglichkeiten

schnell, unkompliziert, flexibel

lieferbare Größen 160cm*80cm*80cm und 80cm*80cm*80cm

Informationen oder Reservierungen unter

betonblock@freise-entsorgung.de

Anzeige- und Erlaubnisverordnung tritt am 1. Juni in Kraft

Die gesamte Umweltbranche unterliegt immer wachsenden Anforderungen.
Eine aktuelle Neuerung ist die am 1. Juni 2014 inkrafttretende Anzeige- und Erlaubnisverordnung.

Diese Verordnung betrifft das Sammeln, Transportieren, Handeln und Makeln von Abfällen und ist nicht nur von gewerbsmäßigen Unternehmen wie z.B. Entsorgungsunternehmen und Entrümpler sondern auch von wirtschaftlichen Unternehmen wie z.B. „Der Fliesenleger nimmt die herausgeschlagenen alten Fliesen vom Kunden mit und befördert sie zu einem Sammelplatz oder einer Entsorgungsanlage“ [Zitat: Vollzugshilfe] zu beachten.

Das Resultat daraus ist, dass vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit eine Anzeige nach § 53 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an die zuständige Behörde zu stellen ist (z.B. der Kreis Lippe).

Ausgenommen sind nur die wirtschaftlichen Unternehmen bei denen die „Summe der während eines Kalenderjahres gesammelten oder beförderten Abfallmengen:

  • bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen oder
  • bei gefährlichen Abfällen zwei Tonnen“        [AbfAEV § 7 Abs. 9]

nicht übersteigt.

Sie haben Fragen oder benötigen als unser Kunde eine Annahmebestätigung? Unser Umweltingenieur B. Eng. Jens Ahle berät Sie gerne!