Recyclingschotter in Lippe und Umgebung
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um hochwertigen Recyclingschotter mit einer Körnung von 0/45 für Ihre Bauprojekte zu kaufen.
Recyclingschotter ist ein umweltfreundlicher Baustoff, der aus recyceltem Beton und Ziegeln hergestellt wird. Dieser Schotter ist eine ausgezeichnete Alternative zu herkömmlichem Schotter, da er nicht nur umweltfreundlicher ist, sondern auch kostengünstiger.
Recyclingschotter bietet viele Vorteile gegenüber herkömmlichem Schotter. Er ist umweltfreundlicher, kostengünstiger und qualitativ hochwertig. Unser Recyclingschotter hat eine Körnung von 0/45, was ihn zu einer idealen Wahl für viele verschiedene Bauprojekte macht.
Wir bieten auch eine schnelle und zuverlässige Lieferung direkt an Ihre Baustelle. Mit LKW’s von 18 Tonnen bis 40 Tonnen und Nutzlasten zwischen 9 und 26 Tonnen liefern wir zum Beispiel nach Augustdorf, Detmold, Lemgo, Lage, Schloß Holte Stukenbrock, Oerlinghausen und Umgebung.
Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Wir garantieren die höchste Qualität unseres Recyclingschotters und gewährleisten eine schnelle und zuverlässige Lieferung. Zusätzlich bieten wir fachkundige Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der passenden Schottergröße und -menge für Ihr Bauprojekt an.
Für die Bestellung unseres Recyclingschotters stehen wir telefonisch zur Verfügung. Wir liefern schnell und zuverlässig direkt an Ihre Baustelle in Lippe und Umgebung.
Falls Sie Fragen zu unserem Recyclingschotter-Angebot haben oder eine Bestellung aufgeben möchten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser freundliches und erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten.
Ersatzbaustoffverordnung
Ab 01. August 2023 tritt die neue Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Diese erleichtert Ihnen den Einbau von Recyclingbaustoffen, denn in zugelassen Gebieten brauchen Sie dann keine Genehmigung der unteren Wasser Behörde mehr um das Material einzubauen. Hier unterliegen Sie in gewissen Fällen nur einer Anzeigepflicht. Dies betrifft Sie mit unserem Material aber nur wenn die Baumaßnahme in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet oder Heilquellenschutzgebiet liegt.
Dies beruht darauf, dass nur noch Ersatzbaustoffe mit einer Eignungsfeststellung und ständiger Fremdüberwachung im Verkehr gebracht werden dürfen. Genauere Informationen finden Sie in der Ersatzbaustoffverordnung.
Eignungsnachweis
Hier geht es zum Download:
Einbau
Die Unterscheidung zwischen günstigen und ungünstigen Einbaubedingungen wird vom Grundwasserabstand abhängig gemacht.
- mindestens 1,5 Meter Abstand zum höchst zu erwartenden Grundwasserstand -> günstig
- weniger als 1,5 Meter Abstand zum höchst zu erwartenden Grundwasserstand -> ungünstig
Der Sicherheitsabstand von 0,5 Metern ist hier berücksichtigt
Grundsätzlich kann ein Ersatzbaustoff erst ab 0,6 Metern Abstand zum Grundwasser eingebaut werden.
Im Fall von RC-2 muss ein Abstand zum Grundwasser von mindestens 1,00 Metern vorliegen.
Alle weiteren Ergänzungen zu den genauen Einbaubedingungen sind der Einbautabelle zu entnehmen.