Befüllhinweise Bauschutt

Albert Freise GmbH– Wertstoffrecycling – Kompostierungsanlage – Container  – LKW-Waschanlage – Baustoffe – Absetzmulden – LKW-Tankstelle

Gerne Informieren wir Sie auf dieser Seite, welche Stoffe in eine Bauschuttmulde dürfen und welche nicht:

Folgende Stoffe und Materialien dürfen in den Container

  • mineralische Materialien
  • Steine und Ziegel
  • Beton und Stahlbeton
  • Mauerwerk
  • Keramik
  • Fliesen und Kacheln
  • Dachpfannen
  • Mörtel und Putz

Ab einer Kantenlänge von ca. 1,0 Metern, wird Bauschutt Übergröße berechnet!

Folgende beispielhafte Stoffe dürfen nicht in den Bauschuttcontainer

  • Bodenaushub
  • Holz
  • Gips / Rigips
  • Faserzementplatten
  • Tapete
  • Heraklitplatten / Sauerkrautplatten
  • Lehm/Stroh Gemische
  • Papier/Pappe
  • Stroh
  • Glas
  • Kunststoffe/Folien
  • Asbest
  • Dämmstoffe (Styropor, Glaswolle, etc.)
  • Porenbeton/Ytong
  • bituminöse Stoffe (Dachpappe)
  • Asphalt
  • sowie alle weiteren nicht mineralischen Stoffe

Grundsätzlich dürfen alle Container nur bis zum Rand gefüllt werden, da sonst keine ausreichende Ladungssicherung gewährleistet werden kann. Alle weiteren Transportbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Leistungsbedingungen zur Mulden- und Containerabfuhr.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!