Befüllhinweise Altholz

Altholz

Gerne Informieren wir Sie auf dieser Seite, welche Stoffe in eine Altholzmulde dürfen und welche nicht:

Folgende Stoffe und Materialien dürfen in den Container für nicht belastetes Altholz (AI-AIII Holz)

  • Holz aus dem Innenbereich (Schränke, Tische, Türen)
  • unbehandelte Hölzer (Kanthölzer, Bretter, Paletten)
  • Holzböden (Parkett, Laminat)

Folgende Stoffe und Materialien dürfen in einen Container für belastete Althölzer (AIV-Holz)

  • Witterungsbeständiges/behandeltes Holz (imprägniert)
  • Fensterrahmen/Haustüren
  • Zäune
  • Bahnschwellen
  • Dachbalken
  • Carport/Gartenhaus

Folgende beispielhafte Stoffe dürfen nicht in den Altholzcontainer

  • Witterungsbeständiges/behandeltes Holz
  • Fensterrahmen/Haustüren
  • Zäune
  • Bahnschwellen
  • Dachbalken
  • Carport/Gartenhaus
  • Möbelteile mit Spiegeln oder Polstern
  • Dämmung (Trittschall, Styropor, Glaswolle)
  • Glas/Fliesen
  • Polster/Stoffbezüge
  • Kunststoff/Gips
  • bituminöse Stoffe (Dachpappe)

Folgende Althölzer dürfen nur in einen Container für behandelte Althölzer (AIV-Holz)

  • Witterungsbeständiges/behandeltes Holz
  • Fensterrahmen/Haustüren
  • Zäune
  • Bahnschwellen
  • Dachbalken

Grundsätzlich dürfen alle Container nur bis zum Rand gefüllt werden, da sonst keine ausreichende Ladungssicherung gewährleistet werden kann. Alle weiteren Transportbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Leistungsbedingungen zur Mulden- und Containerabfuhr.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!