Gerne Informieren wir Sie auf dieser Seite, welche Stoffe in eine Altholzmulde dürfen und welche nicht:
Folgende Stoffe und Materialien dürfen in den Container für nicht belastetes Altholz (AI-AIII Holz)
- Holz aus dem Innenbereich (Schränke, Tische, Türen)
- unbehandelte Hölzer (Kanthölzer, Bretter, Paletten)
- Holzböden (Parkett, Laminat)
Folgende Stoffe und Materialien dürfen in einen Container für belastete Althölzer (AIV-Holz)
- Witterungsbeständiges/behandeltes Holz (imprägniert)
- Fensterrahmen/Haustüren
- Zäune
- Bahnschwellen
- Dachbalken
- Carport/Gartenhaus
Folgende beispielhafte Stoffe dürfen nicht in den Altholzcontainer
- Witterungsbeständiges/behandeltes Holz
- Fensterrahmen/Haustüren
- Zäune
- Bahnschwellen
- Dachbalken
- Carport/Gartenhaus
- Möbelteile mit Spiegeln oder Polstern
- Dämmung (Trittschall, Styropor, Glaswolle)
- Glas/Fliesen
- Polster/Stoffbezüge
- Kunststoff/Gips
- bituminöse Stoffe (Dachpappe)
Folgende Althölzer dürfen nur in einen Container für behandelte Althölzer (AIV-Holz)
- Witterungsbeständiges/behandeltes Holz
- Fensterrahmen/Haustüren
- Zäune
- Bahnschwellen
- Dachbalken
Grundsätzlich dürfen alle Container nur bis zum Rand gefüllt werden, da sonst keine ausreichende Ladungssicherung gewährleistet werden kann. Alle weiteren Transportbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Leistungsbedingungen zur Mulden- und Containerabfuhr.
Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!