Befüllhinweise Bau- und Abbruchabfälle

Bau und Abbruch Abfall

Gerne Informieren wir Sie auf dieser Seite, welche Stoffe in eine Mulde für Bau- und Abbruchabfälle dürfen und welche nicht:

Folgende Stoffe und Materialien dürfen in den Container

  • Renovierungsabfälle
  • Holz aus dem Innenbereich (Schränke, Tische, Türen und unbehandelte Hölzer, wie z.B. Paletten)
  • Baustoffe auf Gipsbasis
  • Kunststoffe
  • Folie
  • Papier/Pappe
  • Printmedien (Bücher, Kataloge)
  • Porzellan, Geschirr
  • Textilien
  • Metall
  • Glas
  • maximal 25 % HBCD-haltige Dämmplatten

Folgende beispielhafte Stoffe dürfen nicht in den Bau-und Abbruchcontainer

  • Elektrogeräte 
  • Witterungsbeständiges Holz (Fensterrahmen, Zäune, Carport, Gartenhaus) 
  • Öle/Fette 
  • Farben/Lacke 
  • Unter Druck stehende Behälter (Feuerlöscher, Gasflaschen, etc.) 
  • Dämmmaterial (Glaswolle/Steinwolle)
  • mehr als 25 % Styropor mit HBCD
  • Asbest 
  • bituminöse Stoffe (Dachpappe) 
  • Reifen 
  • reagierende oder selbst entzündende Stoffe wie nicht gelöschter Kalk
  • Alle gefährlichen Stoffe

Grundsätzlich dürfen alle Container nur bis zum Rand gefüllt werden, da sonst keine ausreichende Ladungssicherung gewährleistet werden kann. Alle weiteren Transportbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Leistungsbedingungen zur Mulden- und Containerabfuhr.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!