Befüllhinweise Dämmung

Albert Freise GmbH– Wertstoffrecycling – Kompostierungsanlage – Container  – LKW-Waschanlage – Baustoffe – Absetzmulden – LKW-Tankstelle

Gerne Informieren wir Sie auf dieser Seite, welche Stoffe in eine Mulde für Dämmmaterialien dürfen und welche nicht:

Folgende Stoffe und Materialien dürfen in den Container

  • Glaswolle mit Produktion nach 2000 (nicht gefährlich)

oder

  • Glaswolle mit Produktion vor dem Jahr 2000 (gefährlich)

Folgende beispielhafte Stoffe dürfen nicht in den Dämmmaterialcontainer

  • alle Stoffe ausser die zuvor genannten Dämmstoffe aus Glas- oder Steinwolle

Glas- und Steinwolle muss immer in Säcke verpackt werden, Glas- und Steinwolle mit Produktionsdatum vor dem Jahr 2000 muss in speziell gekennzeichnete BigBags verpackt werden, welche bei uns erhältlich sind. Wenn das Produktionsdatum nicht bekannt ist, dann gehen wir von gefährlicher Dämmung aus! Gewerbliche Erzeuger benötigen für die Entsorgung von gefährlicher Dämmung eine Erzeugernummer vom zuständigen Kreis.

Grundsätzlich dürfen alle Container nur bis zum Rand gefüllt werden, da sonst keine ausreichende Ladungssicherung gewährleistet werden kann. Alle weiteren Transportbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Leistungsbedingungen zur Mulden- und Containerabfuhr.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!