Befüllhinweise Gipsabfälle

Rigips und Gipsabfälle

Gerne Informieren wir Sie auf dieser Seite, welche Stoffe in eine Gipsmulde dürfen und welche nicht:

Folgende Stoffe und Materialien dürfen in den Container

  • Nur Baustoffe auf Gipsbasis  
  • Gipskartonplatten 
  • Trockenbauwände 
  • Rigips 
  • Baugips 
  • Gipsputz   

Folgende beispielhafte Stoffe dürfen nicht in den Gipscontainer

  • Steine und Ziegel 
  • Keramik 
  • Fliesen und Kacheln 
  • Dachpfannen 
  • Mörtel und Putz 
  • Holz 
  • Tapete 
  • Papier/Pappe 
  • Glas 
  • Kunststoffe/Folie 
  • Asbest 
  • Dämmstoffe (Styropor, Glaswolle, etc.) 
  • Porenbeton/Ytong 

Grundsätzlich dürfen alle Container nur bis zum Rand gefüllt werden, da sonst keine ausreichende Ladungssicherung gewährleistet werden kann. Alle weiteren Transportbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Leistungsbedingungen zur Mulden- und Containerabfuhr.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!