Befüllhinweise gemischte Siedlungsabfälle

Siedlungsabfall Gewerbeabfälle

Gerne Informieren wir Sie auf dieser Seite, welche Stoffe in eine Mulde für Siedlungsabfälle dürfen und welche nicht:

Folgende Stoffe und Materialien dürfen in den Container

  • Produktionsabfälle
  • Holz aus dem Innenbereich und Holzverpackungen
  • Baustoffe auf Gipsbasis
  • Kunststoffe
  • Folie
  • Papier/Pappe
  • Printmedien (Bücher, Kataloge)
  • Porzellan, Geschirr
  • Textilien
  • Metall
  • Glas

Folgende beispielhafte Stoffe dürfen nicht in den Siedlungsabfallcontainer

  • Elektrogeräte
  • Witterungsbeständiges Holz (Fensterrahmen, Zäune, Carport, Gartenhaus)
  • Öle/Fette
  • Farben/Lacke
  • Unter Druck stehende Behälter (Feuerlöscher, Gasflaschen, etc.)
  • Dämmmaterial
  • mehr als 25 Vol % HCD-haltiges Styropor
  • Asbest
  • bituminöse Stoffe (Dachpappe)
  • Reifen
  • Alle gefährlichen Stoffe

Grundsätzlich dürfen alle Container nur bis zum Rand gefüllt werden, da sonst keine ausreichende Ladungssicherung gewährleistet werden kann. Alle weiteren Transportbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Leistungsbedingungen zur Mulden- und Containerabfuhr.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!